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Scheidung in Polen oder in Deutschland ?

Scheidung in Polen oder in Deutschland ?

Wie sieht das Scheidungsverfahren bei Personen aus, die in Deutschland wohnen? Wann kann die Scheidung im Wohnland, und wann im Herkunftsland durchgeführt werden? Das alles wird in den EU-Vorschriften geregelt.

Scheidung in w Polen oder in Deutschland ?

Scheidung in Polen oder in Deutschland ?

Wann können Sie einen Scheidungsantrag stellen ? in Polen oder in Deutschland ?

Scheidung in Polen – Den Scheidungsantrag können Sie beim Gericht einreichen,

• im Land, in dem Sie und Ihr(e) Ehepartner(in) wohnen
• im Land, in dem Sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben – soweit einer der Ehepartner dort weiterhin wohnt
• im Land, in dem einer von Ihnen wohnt – soweit Sie einen Antrag gemeinsam stellen
• im Land, in dem Ihr(e) Ehepartner(in) wohnt
• im Land, in dem Sie wohnen, soweit:
Sie dort mindestens seit 6 Monaten nach dem Tag der Einreichung des Scheidungsantrags wohnen und zugleich die Staatsangehörigkeit dieses Landes besitzen.

Wichtig: Wenn Sie die Staatsangehörigkeit dieses Landes nicht besitzen, können Sie in diesem Land einen Scheidungs- bzw. Trennungsantrag nur dann stellen, wenn Sie dort mindestens ein Jahr vor dem Tag der Einreichung des Antrags gewohnt haben.
• im Land, dessen Staatangehörigkeit sowohl Sie als auch Ihr(e) Ehepartner(in) besitzen.
Ein zuständiges Gericht ist das erste Gericht, bei dem der Antrag eingereicht wird und das die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.

Vorschriften welches Landes finden für Ihr Scheidungsverfahren Anwendung ?

Betrifft Ihre Sache ein oder mehrere EU-Länder – z.B. wenn die beiden Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben bzw. in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Ihr Heimatstaat wohnen?
Das Recht, das für Ihren Scheidungsantrag Anwendung findet, muss nicht unbedingt das Recht des Staates sein, in dem Sie den Antrag stellen.

Sechzehn EU-Länder haben eine gemeinsame Sammlung von Vorschriften angenommen, aufgrund deren bestimmt wird, welches Recht bei grenzüberschreitenden Scheidungssachen anzuwenden ist. Diese Länder sind: Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Spanien, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Deutschland, Portugal, Rumänien, Slowenien, Ungarn und Italien.

In jedem dieser 16 Länder können Sie gemeinsam mit Ihrem/r Ehepartner(in) vereinbaren, dass für Ihre Scheidungssache folgendes Recht Anwendung finden wird:
• das Recht des Landes, in dem Sie und Ihr(e) Ehepartner(in) wohnen
• das Recht des Landes, in dem Sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben – soweit einer der Ehepartner dort weiterhin wohnt
• das Recht des Landes, dessen Staatangehörigkeit einer von Ihnen besitzt, oder
• das Recht des Landes, in dem Sie den Scheidungsantrag stellen.

Wenn Sie mit Ihrem(r) Ehepartner(in) keine Einigung erzielen, werden die Gerichte in den oben genannten 16 Ländern folgendes Recht anwenden:

• das Recht des Landes, in dem sowohl Sie als auch Ihr(e) Ehepartner(in) wohnen
• wenn Sie nicht in demselben Land wohnen – das Recht des Landes, in dem Sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben, soweit Sie dort gemeinsam noch ein Jahr vor der Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht gewohnt haben
• wenn das nicht der Fall ist – das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie beide besitzen
• wenn Sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben – das Recht des Landes, in dem Sie den Scheidungsantrag einreichen.

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Wenn Sie eine Konsultation bzw. Rechtsberatung auf Deutsch brauchen, steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Wir sind auf das polnische Familienrecht, insbesondere auf Scheidungs – und Trennungsverfahren sowie auf die Vermögensteilung spezialisiert. Wir führen auch Verfahren im Bereich Unterhalt (Gewährung, Erhöhung bzw. Kürzung des Unterhalts), Verfahren im Bereich elterliches Sorgerecht und Regelung der Umgangskontakte mit dem Kind. Unsere Kanzlei ist in ganz Polen tätig !

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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