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Kindesunterhalt in Polen, Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs in Polen, Unterhaltsverfahren in Polen

Kindesunterhalt in Polen, Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs in Polen, Unterhaltsverfahren in Polen

Unterhaltsleistungen sind Mittel, die für den Unterhalt sowie für Erziehung notwendig. Die zahlreichste Gruppe der anspruchsberechtigten Personen sind Kinder. Gemäβ Art. 133 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches (kodeks rodzinny i opiekuńczy) sind Eltern in Polen zu Unterhaltsleistungen dem Kind gegenüber verpflichtet, soweit es sich selbstständig noch nicht unterhalten kann, es sei denn die Einkünfte aus dem Vermögen des Kindes zur Deckung seiner Unterhalts- und Erziehungskosten ausreichen.

Kindesunterhalt in Polen, Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs in Polen, Unterhaltsverfahren in Polen.

Kindesunterhalt in Polen, Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs in Polen, Unterhaltsverfahren in Polen.

Der Umfang des in Polen festgesetzten Unterhalts richtet sich nach begründeten Bedürfnissen der unterhaltsberechtigten Person sowie nach Erwerbsmöglichkeiten und dem Vermögensstand des Verpflichteten.

Bei Festsetzung der Unterhaltshöhe wird in Polen auch der Umfang von persönlichen Bemühungen des Verpflichteten um den Unterhalt bzw. Erziehung des Kindes berücksichtigt. Der Begriff „begründete Bedürfnisse” ist umfangreich und schein nicht präzise zu sein. Bestimmt gehören zu begründeten Bedürfnissen des Kindes: Ernährung, Kleidung, Heilbehandlungen, Ausbildung, Unterkunft, hygienische und kosmetische Mittel. Als begründete Bedürfnisse gelten auch Besuche des Museums, Theaters, Kinos, die unterhaltsverpflichtete Person hat also zugleich die Pflicht, auch kulturelle Bedürfnisse des Kindes zu befriedigen. Zusätzliche Veranstaltungen sowie Nachhilfe zählen auch zu Bedürfnissen der Kinder. Diese Bedürfnisse hängen von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel das Alter des Kindes. Deshalb darf man nicht vergessen, dass der Unterhalt für ein Kind in Polen auf Antrag der betroffenen Person sogar einige Male geändert (erhöht oder gekürzt) werden kann. Man kann auch passieren, dass sich die Lebensverhältnisse bzw. finanzielle Lage der unterhaltsverpflichteten Person ändern können. In diesem Fall kann die Änderung der Unterhaltshöhe beantragt werden.

Es taucht die Frage auf – von wem können Unterhaltszahlungen in Polen gefordert werdenn? Vor allem sind dazu die Eltern des Kindes verpflichtet. Der Antrag auf Unterhalt kann in Polen gegen den Elternteil gestellt werden, der keine Mittel für den Unterhalt des Kindes gibt, unabhängig davon, ob er mit dem Kind zusammen wohnt oder nicht. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Eltern des Kindes irgendwann die Ehe geschlossen haben. Die entscheidende Frage ist dagegen, ob der Antragsgegner in der Geburtsurkunde des Kindes als ein Elternteil eingetragen ist. Deshalb wird manchmal neben der Gewährung des Unterhalts auch die Feststellung der Vaterschaft beantragt.

Die Bestimmungen des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches lassen in manchen Fällen auch die Möglichkeit zu, den Unterhalt von Groβeltern, den sog. ergänzenden Unterhalt, zu erhalten. Das ist möglich, soweit:
– die Eltern des Kindes nicht mehr leben,
– die Eltern des Kindes nicht imstande sind, ihre Verpflichtungen dem Kind gegenüber zu erfüllen,
– rechtzeitiger Erhalt von notwendigen Unterhaltsmitteln von den Eltern des Kindes nicht möglich bzw. mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist.

Zusätzlich muss das Kind in der Armut leben. Wenn also diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann beim Gericht ein Antrag auf Gewährung der Unterhaltsleistungen auch von den Groβeltern des Kindes eingereicht werden.

Jeder Unterhaltsantrag wird durch ein polnisches Gericht individuell geprüft, grundsätzlich wird jedoch angenommen, dass das Kind sich selbst nicht unterhalten kann, solang es lernt bzw. studiert. Es gibt also keine feste Altersgrenze, nach deren Überschreitung das Kind nicht mehr unterhaltsberechtigt wäre.

Wie ersichtlich, ist die Höhe des Unterhalts von mehreren Faktoren abhängig. In Polen hat Richter(in) einen groβen Einfluss auf die Höhe der gezahlten Leistung. Er / sie trifft aufgrund der vorgelegten Dokumente eine endgültige Entscheidung über die Unterhaltshöhe. Weiterhin wurden in die Rechtsordnung keine Unterhaltstabellen eingeführt. Solche Unterhaltstabelle helfen Richtern in anderen Ländern richtige Entscheidungen über die Höhe von Unterhaltsleistungen zu treffen. Die Unterhaltstabelle funktioniert u.a. in Deutschland. Dank dieser Lösung ist das deutsche System zur Festsetzung der Unterhaltshöhe transparent und weckt nicht so viel Zweifel, wie das polnische System. Die Idee der Einführung von Unterhaltstabellen in die polnische Rechtsordnung ist zwar präsent, man kann sogar sagen, dass sie seit längerer Zeit diskutiert wird. Das Justizministerium plante, solche Tabellen zu erarbeiten, bisher ist aber nicht bekannt, wann sie fertig sein werden und ob sie den Richter/innen die Arbeit erleichtern werden.

Bemerkenswert ist, dass es in Polen keine Vorschriften gibt, in denen die Festsetzung der Höhe eines konkreten Unterhalts für ein Kind im bestimmten Alter angeordnet wird. Alles hängt von individuellen begründeten Bedürfnissen sowie von finanziellen Möglichkeiten der unterhaltsverpflichteten Person ab. Um eine richtige Entscheidung in diesem Bereich zu treffen, prüft das Gericht in Polen jede Sache individuell!

Wenn Sie eine Konsultation bzw. Rechtsberatung auf Deutsch brauchen, steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Wir sind auf das polnische Familienrecht, insbesondere auf Scheidungs – und Trennungsverfahren sowie auf die Vermögensteilung spezialisiert. Wir führen auch Verfahren im Bereich Unterhalt (Gewährung, Erhöhung bzw. Kürzung des Unterhalts), Verfahren im Bereich elterliches Sorgerecht und Regelung der Umgangskontakte mit dem Kind. Unsere Kanzlei ist in ganz Polen tätig !

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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