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Wie lange dauert das Scheidungsverfahren in Polen ?

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren in Polen ?

Wie lange kann das Scheidungsverfahren in Polen ab Einreichung der Scheidungsklage dauern ?

Die Dauer einer Scheidung hängt davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich (diese kann dann sehr schnell entschieden werden – sogar nach der ersten, eventuell der zweiten Gerichtsverhandlung) oder streitig (dann kann das Verfahren sogar einige Jahr dauern) erfolgt und inwieweit über die im Scheidungsverbund zu entscheidende Folgeanträge (Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht etc.) gestellt werden.

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren in Polen ?

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren in Polen ?

Die Scheidung nach dem Schuldprinzip kann in Polen sogar einige Jahre dauern …

Meistens ist es jedoch so, dass je größer die Meinungsunterschiede zwischen den beiden Parteien sind, desto länger dauert das Verfahren. Vor allem kann die Frage, wer am Zerfall der Ehe schuld ist, zum Streitgegenstand werden. Wenn die Eheleute mit der Scheidung ohne Schuldspruch nicht einverstanden sind, weist das auf ein langes Verfahren hin, weil das Gericht in Polen das ganze Beweisverfahren durchführen muss, um die Schuld festzulegen. Meistens ist das mit Anhörung einiger oder zahlreicher Zeugen und auch Einbeziehung einer ganzen Reihe von Unterlagen verbunden.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens ist auch davon abhangig, ob die Eheleute minderjahrige Kinder haben und das Sorgerecht, Kindesunterhalt oder auch Umgangsrecht unter denen strittig ist.

Weiterhin konnen auch Unterhaltsanspruche zwischen den Eheleuten geltend gemacht werden. Die Höhe des Unterhaltsbetrags kann in Polen auf dem Weg der Einigung festgelegt werden, aber sie kann auch Gegenstand des Beweisverfahrens bezüglich der begründeten Bedürfnisse der berechtigten Personen und Einkommensmöglichkeiten der verpflichteten Partei werden.

Wenn Sie eine Konsultation bzw. Rechtsberatung auf Deutsch brauchen, steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Wir sind auf das polnische Familienrecht, insbesondere auf Scheidungs – und Trennungsverfahren sowie auf die Vermögensteilung spezialisiert. Wir führen auch Verfahren im Bereich Unterhalt (Gewährung, Erhöhung bzw. Kürzung des Unterhalts), Verfahren im Bereich elterliches Sorgerecht und Regelung der Umgangskontakte mit dem Kind. Unsere Kanzlei ist in ganz Polen tätig !

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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