Benötigen Sie Informationen zu meinen Dienstleistungen ?
Zögern Sie nicht, mich anzurufen :

.... +49 1575 0184162

Mediation in familiären Angelegenheiten, Scheidungsangelegenheiten, Umgang mit dem Kind, Unterhaltsfragen.

Mediation in familiären Angelegenheiten, Scheidungsangelegenheiten, Umgang mit dem Kind, Unterhaltsfragen.

Mein Name ist Monika Osińska-Majchrzak, ich bin Rechtsanwältin aus Stettin (Szczecin) und als Mediatorin des Nationalen Mediatorenverbandes auf der Liste der Mediatoren am Landgericht Stettin eingetragen.

Zertifikat Nr. 1310/2021 RA Monika Osińska-Majchrzak – Erlangung des Titels eines Mediators.

Vielen Dank, dass Sie sich für Mediation interessieren. Ich möchte Ihnen Anerkennung aussprechen, insbesondere dafür, dass Mediation in Polen als moderne Methode zur Konfliktlösung anerkannt wird.

Unser Ziel ist es, eine Einigung in Ihrer Angelegenheit zu erzielen. Als Mediatorin verfüge ich über die Kompetenz, Ihnen bei der Bewältigung Ihres Konflikts zu helfen und ihn zu steuern. Als Rechtsanwältin aus Stettin mit mehrjähriger Berufserfahrung im Familienrecht bin ich von der Effektivität der Mediation fasziniert. Mit ihrer Hilfe können nicht nur Konflikte gelöst und Verfahrenskosten reduziert werden, sondern es können auch Grundlagen für zukünftige Zusammenarbeit geschaffen werden.

Darüber hinaus können wir in der Vereinbarung Verpflichtungen festlegen, die über den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens hinausgehen. Dies ermöglicht es Ihnen, möglicherweise weitere Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Sie können eine Vereinbarung erarbeiten, die keine aufgezwungene Entscheidung ist, wie es bei gerichtlichen Urteilen der Fall ist. Dies wird Sie eher dazu ermutigen, die Vereinbarung umzusetzen.

Ich möchte betonen, dass ich als Mediatorin und Rechtsanwältin eine unparteiische und neutrale Person bin, die Ihnen helfen möchte, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Bevor wir mit der Mediation beginnen, möchte ich sicherstellen, dass Sie freiwillig zum Treffen erscheinen, da Mediation freiwillig ist und jede Partei jederzeit davon zurücktreten und einen anderen Mediator wählen kann.

Ich möchte Ihnen weitere Grundsätze vorstellen, auf denen die Mediation basiert.

Mediationsverfahren sind vertraulich.

Die Vertraulichkeit wird durch die Verpflichtung der Parteien und des Mediators gewährleistet, Informationen, die im Zusammenhang mit der Mediation gewonnen werden, vertraulich zu behandeln. Für mich bedeutet das auch, dass ich in dieser Angelegenheit nicht als Zeugin auftreten werde. Gemäß § 3 des polnischen Zivilprozessgesetzes Art. 183 4  ist es „unwirksam, sich im Verlauf eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens auf Vergleichsvorschläge, Vorschläge für gegenseitige Zugeständnisse oder andere Erklärungen zu berufen, die im Mediationsverfahren abgegeben wurden”. Wenn eine der Parteien die Vertraulichkeitsregel bricht, weise ich höflich darauf hin, dass dies zum Abbruch der Mediation führen kann.

Das Mediationsverfahren ist neutral, informell und privat – es findet in einer für die Parteien freundlichen Umgebung statt. Diese Regel bedeutet Neutralität des Ortes, an dem die Mediation stattfindet – daher lade ich Sie in meine Anwaltskanzlei in Stettin ein.

Treffen werden nicht aufgezeichnet und es werden keine Berichte über den Verlauf oder die Aussagen der Parteien erstellt. Während der Mediation werde ich Notizen machen, um wichtige Informationen festzuhalten. Diese Notizen werde ich nach Abschluss der Mediation zerstören.

Das Mediationsverfahren basiert auf gutem Glauben und Handeln.

Ich bitte Sie, die Wahrheit zu sagen und Fakten nicht zu verzerren oder zu manipulieren. Während der Mediation wird kein Bew eisverfahren durchgeführt. Sie können lediglich Sachverständige hinzuziehen, um bestimmte Umstände zu klären, bei denen Zweifel bestehen. Alle Entscheidungen dazu treffen Sie gemeinsam.

Die Grundsätze der Sicherheit, des Respekts, der Würde der Parteien und des Bewahrens ihrer Ausgewogenheit sind die Grundlagen der Mediation.

Ich bitte Sie, keine beleidigenden Worte zu verwenden, nicht zu schreien, sich nicht herabzusetzen oder zu verletzen. Bitte denken Sie daran, dass es meine Aufgabe ist, dazu beizutragen, die Interessen beider Seiten zu befriedigen, was in der Regel zu einer beidseitigen Lösung führt.

Wie verläuft das Mediationsverfahren?

Zu Beginn hat jede Partei die Möglichkeit, sich zu äußern. Ich werde so viel Zeit aufwenden, wie nötig ist, um Ihnen zuzuhören. Ich bitte Sie daher, sich nicht gegenseitig zu unterbrechen. Bitte verwenden Sie erneut keine beleidigenden Worte, schreien Sie nicht, setzen Sie sich nicht herab und verletzen Sie sich nicht.

Es ist sehr wichtig, dass jede Partei ihre Standpunkte in Ruhe darlegen kann. Alle Fragen und Bedenken bitte schriftlich festhalten. Nach den Äußerungen haben Sie die Möglichkeit, sich gegenseitig Fragen zu stellen. Möglicherweise halte ich auch Einzelgespräche mit Ihnen ab, wenn dies erforderlich ist.

Die Mediation kann mit einer Vereinbarung enden, die den gesamten Konflikt oder einen Teil der verhandelten Probleme abdeckt. Gemäß dem polnischen Zivilprozessgesetz muss ich ein Protokoll zusammen mit der Vereinbarung bei Gericht einreichen, wenn eine solche Vereinbarung getroffen wird.

Das Gericht genehmigt die Vereinbarung auf verschiedene Weise. Wenn die Vereinbarung durch Vollstreckung durchgesetzt wird, genehmigt das Gericht sie, indem es die Vollstreckungsklausel hinzufügt. Andernfalls genehmigt das Gericht die Vereinbarung auf einer nichtöffentlichen Sitzung. Das Gericht lehnt die Genehmigung der Vereinbarung ab, wenn sie gegen das Gesetz oder die Grundsätze des gesellschaftlichen Lebens verstößt oder darauf abzielt, das Gesetz zu umgehen. Ebenso wenn die Vereinbarung unverständlich ist oder Widersprüche enthält.

Die vor dem Mediator geschlossene Vereinbarung hat nach ihrer Genehmigung durch das Gericht die gleiche rechtliche Wirkung wie eine vor Gericht geschlossene Vereinbarung. Wenn die Vereinbarung durch Hinzufügung der Vollstreckungsklausel genehmigt wurde, dient sie als Vollstreckungstitel.

Die mit der Mediation verbundenen Kosten sind niedriger als die Gerichtskosten für ein vollständiges Gerichtsverfahren. Die Kosten der Mediation tragen grundsätzlich die Parteien. Diese werden in der Regel hälftig geteilt, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine andere Abrechnungsweise. Wenn eine Vereinbarung erzielt wird, die das Ergebnis der Mediation ist, erhält die Partei 75 % der Gerichtsgebühren zurückerstattet, die sie beim Einreichen der Klage gezahlt hat.

Copy Protected by Chetan's WP-Copyprotect.