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Zustellung einer Scheidungsklage aus Polen dem in Deutschland lebenden beklagten Ehepartner

Zustellung einer Scheidungsklage aus Polen dem in Deutschland lebenden beklagten Ehepartner

Zustellung einer Scheidungsklage aus Polen dem im Ausland lebenden Ehepartner erfolgt aufgrund den Regeln, die in europäischen Rechtsakten sowie in internationalen Verträgen bestimmt sind und zwischen Polen und dem Staat, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, geschlossen wurden.

Zustellung einer Scheidungsklage aus Polen dem in Deutschland lebenden

Zustellung einer Scheidungsklage aus Polen dem in Deutschland lebenden

Wenn der Beklagte seinen Wohnsitz auf dem Gebiet des EU-Mitgliedsstaates, z.B. in Deutschland hat, werden Gerichtsschriftstücke gemäß der Verordnung Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Verordnung“) mit Hilfe von Übermittlungs- und Empfangsstellen, die in jedem Mitgliedsstaat vorhanden sind, zugestellt. Dem übermittelten Schriftstück sollte entsprechender Antrag beigelegt werden, dessen Muster den Anhang Nr. 1 zur Verordnung bildet. Der Antrag ist in der Amtssprache des empfangenden Staates zu erstellen und das Gerichtsschriftstück soll in die für den Empfänger verständliche Sprache oder in die Amtssprache des das Schriftstück empfangenden Staates übersetzt werden. In der Praxis bedeutet das, dass für die Zustellung der Scheidungsklage dem im Ausland lebenden Ehepartner dieses Gericht verantwortlich ist, bei dem die Scheidungsklage aus Polen eingereicht worden ist. Der Ehepartner, der die Scheidung aus Polen fordert, soll nur den aktuellen Wohnort des anderen Ehepartners im Ausland nennen.

Mit Hilfe der entsprechenden Zentraldienststelle des anderen Staates erfolgt die Zustellung von Gerichtsschriftstücken zwischen den Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965, dem Polen auch gehört.

Der in Deutschland lebende beklagte Ehepartner, dem die Scheidungsklage aus Polen zugestellt wurde, wird über die Pflicht unterrichtet, einen Zustellungsbevollmächtigten auf dem Gebiet der Republik Polen zu benennen; sonst werden folgende an ihn gerichtete Schriftstücke nicht mehr ins Ausland, beispielsweise nach Deutschland, zugestellt, sondern den Akten der Sache mit Zustellungswirkung beigefügt (Art. 1135(5) des Zivilverfahrensgesetzbuchs).

Wenn Sie eine Konsultation bzw. Rechtsberatung auf Deutsch brauchen, steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Wir sind auf das polnische Familienrecht, insbesondere auf Scheidungs – und Trennungsverfahren sowie auf die Vermögensteilung spezialisiert. Wir führen auch Verfahren im Bereich Unterhalt (Gewährung, Erhöhung bzw. Kürzung des Unterhalts), Verfahren im Bereich elterliches Sorgerecht und Regelung der Umgangskontakte mit dem Kind. Unsere Kanzlei ist in ganz Polen tätig !

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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