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Wie verläuft ein Scheidungsverfahren in Polen? Ablauf einer Scheidung in Polen!

Wie verläuft ein Scheidungsverfahren in Polen? Ablauf einer Scheidung in Polen!

Ehescheidungen werden in Polen vom Bezirksgericht durchgeführt. Die Entscheidung wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens getroffen. Jeder Ehegatte kann den Scheidungsantrag einreichen.

Das Scheidungsverfahren vor Gericht hat einen persönlichen Charakter. Das bedeutet, dass die Scheidung vom gesetzlichen Vertreter des Ehegatten und um so mehr vom Staatsanwalt nicht beantragt werden kann. Professionelle Bevollmächtigte können ihre Mandanten nur vertreten.

 

Scheidungsverfahren in Polen

 

Scheidungsverfahren in Polen

 

 

Einreichung eines Scheidungsantrags in Polen

Das Scheidungsurteil ist ausschlieβlich nach der Durchführung eines Gerichtsverfahrens möglich. Das ist damit verbunden, dass das Gericht erst nach der Einreichung eines Antrags auf Ehescheidung von einem der Ehegatten die Entscheidung treffen kann. Im Scheidungsverfahren in Polen wird der Scheidungsantrag von einem Ehegatten gegen den anderen eingereicht. Die unheilbare und vollständige Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses auf der Ebene der Gefühle sowie auf der Ebene des ehelichen Zusammenlebens in körperlicher und ökonomischer Hinsicht muss dabei nachgewiesen werden.

Das Gericht kann die Scheidung verweigern, soweit:

– die Scheidung dem Wohl der gemeinsamen minderjährigen Kinder abträglich wäre,
– sie gegen die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstoβen würde,
– der klagende Ehegatte allein an der Zerrütung der Ehe schuld ist, es sei denn, dass der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen wird.

Scheidungskosten in Polen

Es ist eine feste Gebühr in Höhe von 600 PLN für das Gericht vorab zu entrichten. Die Gebühr kann durch Aufkleben von Stempelmarken mit einem Gesamtwert von 600 PLN bzw. durch Überweisung des Betrags auf das Konto des Gerichts entrichtet werden. Die Entrichtung der Gebühr bei der Einreichung des Antrags wird die Erledigung der Sache beschleunigen. Zusätzliche mit der Scheidung verbundene Gebühren sind die Kosten der Vertretung durch einen professionellen Bevollmächtigten, wobei die Höhe dieser Kosten von der Kompliziertheit des ganzen Scheidungsverfahrens abhängig ist.

Zusätzliche Gebühren in Familiensachen in Polen sind mit der Geltendmachung des Unterhalts und mit der Vermögensteilung verbunden.

Verlauf eines Gerichtsverfahrens – Scheidungsverfahren in Polen

Das Gericht entscheidet über den Antrag auf einer mündlichen Verhandlung. Es kann zu mehreren Verhandlungen kommen. Die Anhörung der Ehegatten ist pflichtig. In Ausnahmefällen kann das Gericht über die Anhörung nur eines der Ehegatten entscheiden, soweit eine schriftliche Erklärung des anderen Ehegatten vorliegt (bei Scheidung ohne Schuldspruch). Im Laufe des Verfahrens können die beiden Ehepartner verschiedene Beweise erheben. Man kann das Gericht um die Beweisaufnahme aufgrund der Zeugenaussagen, der Dokumente, der Gutachten von Sachverständigen bitten.

Das Gericht kann auch die Ermittlung der Lebensverhältnisse der minderjährigen Kinder anordnen. Ferner können die Eltern und ihre Kinder auf Antrag einer der Parteien oder von Amts wegen durch das Gericht zu einem Familienzentrum für Diagnostik und Beratung überwiesen werden, um die Beziehungen zwischen den Kindern und den beiden Elternteilen zu ermitteln.

Im Laufe eines anhängigen Verfahrens kann die Forderung geändert werden, d.h. wenn der Antrag auf Scheidung ohne Schuldspruch gestellt wurde, ist die Meinungsänderung und Beantragung einer Scheidung aus Verschulden des anderen Ehegatten möglich. Dieses Recht steht bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils zu.

Vor der Einleitung des Gerichtsverfahrens sowie im Laufe des Verfahrens kann eine Sicherung beantragt werden, d.h. eine einstweilige Verfügung für die Zeit des Gerichtsverfahrens.

Die Anträge können betreffen: die elterliche Sorge für die gemeinsamen minderjährigen Kinder, Regelung der Umgangskontakte eines Elternteils mit den Kindern, Unterhaltszahlungen, Art und Weise der Nutzung der gemeinsamen Wohnung usw.

Im Laufe des Gerichtsverfahrens kann das Gericht ein Vermittlungsverfahren anordnen, soweit es feststellt, dass die Wiederherstellung des ehelichen Zusammenlebens noch möglich ist. Das kann das Gericht auch selbst tun, um eine gütliche Beilegung der Rechtsstreitigkeiten, die die Bedürfnisse der Familie, den Unterhalt, das elterliche Sorgerecht betreffen, zwischen den Ehegatten zu erzielen. Die andere Partei muss aber mit der Vermittlung einverstanden sein.

Der Beschluss wird vom Gericht in Form eines Urteils erlassen. Das Gericht entscheidet, welcher der Ehegatten an der Zerrütung der Ehe schuld ist, es sei denn, dass die Ehegatten darauf verzichten – in solchem Fall wird ein Urteil ohne Schuldspruch gefällt.

Scheidungsurteil in Polen

Der Beschluss über die Scheidung wird in Form eines Urteils erlassen. Im Scheidungsverfahren entscheidet das Gericht über mehrere andere Sachen der Ehegatten und der Kinder. Während des Scheidungsverfahrens kann ein getrenntes Unterhaltsverfahren zwischen den Ehegatten nicht eingeleitet werden. Das polnische Gericht kann auch über folgende Sachen entscheiden:


– Unterhalt für den anderen Ehegatten,
– Unterhalt für Kinder,
– elterliches Sorgerecht,
– Umgangskontakte mit dem Kind,
– Art und Weise der Nutzung der gemeinsamen Wohnung,
– Wohnungsteilung bzw. Übertragung der Wohnung auf einen der Ehegatten,
– Vermögensteilung.

Die Ehe wird nicht mit dem Scheidungsurteil aufgelöst, sondern mit der Rechtskraft dieses Urteils, wenn keine der Parteien eine Berufung gegen das Urteil erhebt!

Berufungsverfahren

Nach dem Erlass des Urteils kann eine Berufung eingelegt werden. In der zweiten Instanz wird über die Berufung das Berufungsgericht entscheiden. Eine Kassation beim Obersten Gerichtshof ist nicht zulässig.

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Wenn Sie eine Konsultation bzw. Rechtsberatung auf Deutsch brauchen, steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Wir sind auf das polnische Familienrecht, insbesondere auf Scheidungs – und Trennungsverfahren sowie auf die Vermögensteilung spezialisiert. Wir führen auch Verfahren im Bereich Unterhalt (Gewährung, Erhöhung bzw. Kürzung des Unterhalts), Verfahren im Bereich elterliches Sorgerecht und Regelung der Umgangskontakte mit dem Kind. Unsere Kanzlei ist in ganz Polen tätig !

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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